Arbeitsvertraglich anerkannte Dauer der Betriebszugehörigkeit zählt für Betriebsrente nicht …
im Falle einer Insolvenz, so das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung (BAG vom 25.04.2006 – 3 AZR 78/05). Der Arbeitnehmer hatte mit einem Darlehen seines Arbeitgebers ein Hochschulstudium aufgenommen und das Arbeitsverhältnis danach – fortgesetzt oder wiederaufgenommen. Jedenfalls war beabsichtigt, dass er danach wieder zu dem Arbeitgeber zurückkehrt, andernfalls hätte er das Darlehen zurückzahlen müssen. …
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Veröffentlicht am: 26. April, 2006 von RA Felser
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