Hohe Haftstrafen für “Opa-Bande”
Der Bundesgerichtshof hat heute, am 27.4.2006 (4 StR 572/05) die Verurteilung von drei erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten des Landgericht Hagen wegen einer Vielzahl von bewaffneten Raubüberfällen auf Geldinstitute, zwischen 1988 bis 2004 zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwölf, zehn und neun Jahren bestätigt. Obwohl die Angeklagten zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits 74, 73 und 64 Jahre …
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Veröffentlicht am: 27. April, 2006 von RA Felser
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