Autounfall mit Fahrrad: Kinder ohne Helm tragen Mitschuld (Biallo.de)
Das Landgericht Krefeld (Urteil vom 22.5.2005 – 3 O 179/05) hält Kinder, die ansonsten schuldlos mit einem Auto zusammenprallen, für mitschuldig, wenn sie keinen Helm auf dem Rad tragen und bei dem Unfall schwere Verletzungen davontragen, teilt das Journalistenbüro Biallo in seinem heutigen Newsletter mit. Dem zehnjährigen Kind
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Veröffentlicht am: 26. September, 2006 von RA Felser
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