Abfindung schnell vereinbaren – vor ALG II
Das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 3.3.2009 – B 4 AS 47/08 R) hat entschieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist. In dem vom BSG entschiedenen Fall hatte der Kläger eine Abfindung in Höhe von 6500 Euro erst nach Zwangsvollstreckungsmassnahmen 17 Monate nach dem Datum …
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Veröffentlicht am: 10. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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