Arbeitsgericht Giessen erlaubt Kita-Streik
Das Arbeitsgericht in Giessen hat am Montag offenbar eine einstweilige Verfügung auf Untersagung von Streikaktionen zurückgewiesen, berichtet die Main-Spitze. Das 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 8. Juni, 2009 von RA Michael W. Felser
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Was passiert, wenn die Zielvereinbarung nicht zustandekommt, z.B. weil der Arbeitgeber immer Ausflüchte erfindet („Die Daten stehen noch nicht“) oder man sich nicht einigen kann? Nach Ansicht der Arbeitsgerichte können Arbeitnehmer die variable Vergütung (Bonus) wegen einer nicht abgeschlossenen Zielvereinbarung nach Ablauf der für sie gedachten Zielperiode allenfalls 



