LAG Köln: Kündigung wegen Gammelfleisch trotz Schwerbehinderung rechtens
Ein Metzger, der Hackfleisch umetikettiert und dabei das Mindesthaltbarkeitsdatum manipuliert, kann fristlos gekündigt werden, selbst wenn er schwerbehindert ist und seit mehr als 25 Jahren bei einer Supermarktkette beschäftigt ist, entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 19.01.2009 – 5 Sa 1323/08). Der Leser wundert sich zunächst, was einen angestellten Metzger dazu bringen kann, das Mindesthaltbarkeitsdatum …
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Veröffentlicht am: 27. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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