Höhe der Abfindung
Je höher, desto besser. Eine bestimmte Abfindungshöhe oder Abfindungsformel ist aber gesetzlich nicht festgelegt; es gibt nicht einmal einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber. Und das in der Wirtschaftskrise. In den meisten Unternehmen beruhen Abfindungszahlungen auf
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Veröffentlicht am: 10. Mai, 2009 von RA Michael W. Felser
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