Schiessers Liste – Sozialauswahl grob fehlerhaft trotz Namensliste
Das ist wohl in die Hose gegangen. Der Fall „Schiesser“, eine bekannte deutsche Textilmarke, ist ein Lehrbeispiel, was einem Betriebsrat passieren kann, der einen Interessenausgleich mit sog. Namensliste abschliesst. Unterschreibt der Betriebsrat in einem Interessenausgleich / Sozialplan eine solche Namensliste, können sich die Arbeitnehmer, die auf dieser mit dem Betriebsrat abgestimmten Liste stehen, kaum noch …
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Veröffentlicht am: 30. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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