Aldi Remscheid: Bagatelltrotzverdachtskündigung
Aldi in Remscheid kündigt seine stellvertretenden Filialleiterin, der vorgeworfen wird, Damenbinden im Wert von 0,59 Cent nicht bezahlt zu haben, erneut mit einer sog. Trotzkündigung. So nennt man das unsportliche „Nachtreten“ im Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsgericht Wuppertal hatte die erste Kündigung für unwirksam erklärt, weil aufgrund der besonderen Umstände eine Absicht, nicht zu zahlen, nicht nachzuweisen …
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Veröffentlicht am: 18. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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