Kündigung wegen Verzehr eines Brötchen
Kommt in Mode oder in Medien. Ein Bäckermeister der Bäckerei Westermann aus Bergkamen erhielt die fristlose Kündigung, weil er ein belegtes Brötchen seines „Brötchengebers“ gegessen hat, berichtet der Kölner Stadtanzeiger (bzw. Der Westen). Der Mann mußte seinen Spind räumen und erhielt ein Hausverbot (die anderen Brötchen fürchten sich?). Strittig ist, ob
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Veröffentlicht am: 5. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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