Keine Kündigung wegen Mitnahme zweier Haarspangen im Wert von 1,99 Euro
Das LAG Berlin-Brandenburg hat im Fall „Emmely“ die fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen Einlösen von zwei Leergutbons für gerechtfertigt erachtet und damit einen öffentlichen Sturm der Empörung verursacht. Das eine Klage gegen eine sogenannte Bagatellkündigung keinesfalls aussichtlos ist, zeigt ein aktueller Fall am Landesarbeitsgericht Köln: Dort hatte eine eine an der Frischebedienungstheke eines Warenhauses beschäftigte …
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Veröffentlicht am: 8. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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