Klage gegen Kündigung erhöht Chance auf Abfindung deutlich
Nur 12 % aller Arbeitnehmer, die eine Kündigung bekommen, klagen gegen die Kündigung. Das ist erstaunlich, denn 57 % aller Arbeitnehmer, die gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben haben, erhielten eine Abfindung, so die Fachzeitschrift „Arbeit und Recht“ in Heft 12 / 2008. Bei 41 % der Beschäftigten, die eine Abfindung erhielten, lag …
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Veröffentlicht am: 2. März, 2009 von RA Michael W. Felser
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