AG Köln: Kündigung wegen Hanfanbaus unwirksam
Das Amtsgericht Köln (Az. 208 C 141/02) hatte sich der Kündigung eines Vermieters zu befassen. Kündigungsgrund war der Cannabisanbau des Mieters mit anschließendem Eigenkonsum der Gewächse. Da das Strafverfahren gegen den Mieter wegen des Anbaus gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt worden war,
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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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