Sozialplan: Bei Berentzen ist der Wurm drin
Berentzen, ein bekannter Hersteller u.a. von eher hochpreisigem Apfellikör, geizt beim Sozialplan für entlassene Mitarbeiter. Dort ist eine Abfindungsformel mit 0,25 Gehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit vorgesehen, schreibt das Mindener Tageblatt. Die Gewerkschaft NGG will den Sozialplan jetzt anfechten. Allerdings
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Veröffentlicht am: 18. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Zu kurze Kündigungsfrist, welche Folgen hat das für die Kündigung? Wird die Kündigung durch die Nichteinhaltung der richtigen Kündigungsfrist unwirksam? Muss man dagegen Klage vor dem Arbeitsgericht erheben? Gilt für die Klage eine Frist? Also eins nach dem anderen: 5 / 5 ( 1 vote ) 



