Amtsgericht Brühl: Auch Beratung über mögliche Kosten eines Rechtsstreits muss dem Anwalt bezahlt werden
Das Amtsgericht Brühl (Urteil vom 15.10.2008, Az. 23 C 171/08) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Anwaltshonorar für eine Beratung geschuldet war. Der Mandant hatte sich über die Kosten einer beabsichtigten Klage beraten lassen. Honorar wollte er dafür aber nicht bezahlen.
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Veröffentlicht am: 17. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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