Kündigungsfrist nach dem Entgelt-Rahmenabkommen (ERA)
Die Kündigungsfristen nach dem MTV Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) in Baden-Württemberg gelten sowohl für die Eigenkündigung (Kündigung durch den Arbeitnehmer) als auch für die Kündigung des Arbeitgebers. Die Kündigungsfristen sehen nach ERA wie folgt aus: 5 / 5 ( 2 votes )
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Veröffentlicht am: 15. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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