Gleichbehandung: unternehmensweit bei Lohnerhöhung
Erhöht ein Unternehmen die Löhne für Arbeitnehmer in mehrere Betrieben einheitlich (im entschiedenen Fall um 2,1 %), darf ein einzelner Betrieb davon nicht ausgenommen werden, so das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 03.12.2008 – 5 AZR 74/08). Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebiete in diesem Fall eine unternehmenweite Gleichbehandlung. Die Beklagte, ein Logistik- und Paketdienstleistungsunternehmen, beschäftigt bundesweit
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Veröffentlicht am: 4. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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