Es schneit; die Räum- und Streupflichten
In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens hat es am Wochenende geschneit. Die Kinder hatten ihren Spaß an Schnellballschlachten; aber manch einer dürfte auch wegen der Glätte gestürzt und verletzt worden sein. Eigenes Pech oder können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden? Das hängt zunächst davon ab, wo man gestürzt ist. Denn nur dort wo Verkehrssicherungspflichten bestehen, können Ansprüche gegen …
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Veröffentlicht am: 24. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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