Es schneit; die Räum- und Streupflichten

In weiten Teilen Nordrhein-Westfalens hat es am Wochenende geschneit. Die Kinder hatten ihren Spaß an Schnellballschlachten; aber manch einer dürfte auch wegen der Glätte gestürzt und verletzt worden sein. Eigenes Pech oder können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden? Das hängt zunächst davon ab, wo man gestürzt ist. Denn nur dort wo Verkehrssicherungspflichten bestehen, können Ansprüche gegen …

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Veröffentlicht am: 24. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Zu spät wegen Schnee

dürfte heute morgen die meistgebrauchte Ausrede für das Zuspätkommen sein. Und deshalb nicht besonders originell. Auch wenn Ihr Chef bei den ersten zehn Mitarbeitern noch Verständnis für den Wintereinbruch zeigt, den elften mit dieser Ausrede erwischt es. Denn der Wintereinbruch ist anders als die Absatzflaute Arbeitnehmerrisiko (sog. Wegerisiko). Sie müssen früher aufstehen, andere Verkehrsmittel benutzen, …

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Veröffentlicht am: 24. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Entgeltordnung zum TVÖD oder Vergütungsordnung des BAT

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) ist im September 2005 ohne eine Entgeltordnung in Kraft getreten. In der Entgeltordnung werden die abstrakten Tätigkeitsmerkmale den Entgeltgruppen zugeordnet, um eine Eingruppierung zu ermöglichen. Nach § 17 Abs. 1 des Überleitungstarifvertrages (TVÜ) Bund gelten bis

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Veröffentlicht am: 24. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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Von Null auf Drei in wenigen Tagen

der Beck Blog im Jurablogs Ranking. Mit 26 Beiträgen und 647 Lesern mischt der juvenil-stürmische Neueinsteiger das Establishment der Szene wie den Lawblog von Blawgerlegende Udo Vetter mit nur 5550 Beiträgen und 179931 Lesern ordentlich auf. Wer es bisher noch nicht wahrhaben wollte:

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Veröffentlicht am: 23. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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AT-Mitarbeiter: Arbeitsrecht 2. Klasse ?

Gilt für AT-Mitarbeiter ein eigenes Arbeitsrecht? Spezielle Kündigungsfristen? Ausnahmen vom Kündigungsschutz? Größere Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsvertrag? So schlimm ist es tatsächlich nicht. Für AT-Mitarbeiter gilt zwar das normale Arbeitsrecht ohne Ausnahme, anders als bei leitenden Angestellten. Auch der Betriebsrat ist für die AT-Mitarbeiter zuständig. Und trotzdem

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Veröffentlicht am: 22. November, 2008 von RA Michael W. Felser
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