Schmiergeld gehört dem Chef
das entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt (LAG Frankfurt, Urteil vom 25.01.2008 – 10 Sa 1195/07) nach einer am 25. Juli veröffentlichten Pressemitteilung. Der Arbeitgeber habe einen Anspruch auf Herausgabe des empfangenen Betrages, im entschiedenen Fall immerhin von 1 Mio. DM 5 / 5 ( 1 vote )
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Veröffentlicht am: 30. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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