Unterhaltsreform: Alleinerziehende müssen nicht zwingend Vollzeit arbeiten
Viele hatten die Unterhaltsreform 2008 so verstanden, dass Betreuungsunterhalt für Alleinerziehende von Kindern ab dem dritten Lebensjahr nicht mehr geschuldet ist. Gerade viele Väter haben diesen Gedanken sehr begrüßt. Die Rechtsprechung dazu war uneinheitlich. Nun hat der BGH zum neuen Unterhaltsrecht entschieden,
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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2008 von RA Michael W. Felser
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