Entzug einer betrieblichen Fahrerlaubnis begründet keinen Kündigungsgrund
Wird die in einem öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Führerschein erteilte „betriebliche Fahrerlaubnis“ dem Arbeitnehmer durch den Betriebsleiter entzogen, rechtfertigt dies für sich weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 5.6.2008 (Az.: 2 AZR 984/06).
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 18. Juni, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




