Arbeitsgericht kippt Zwangsversetzung nach Straffungsgesetz
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat die Versetzungen zweier Mitarbeiter von Gelsenkirchen nach Münster als grundgesetzwidrig und auch nicht mit dem Europäischen Recht vereinbar erklärt. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts hätte auch der Personalrat beteiligt werden müssen. Mit dem Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur (Straffungsgesetz) hatte
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Veröffentlicht am: 22. Februar, 2008 von RA Michael W. Felser
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