Sex lohnt sich für Köln

Die Stadt Köln ist die einzige Gemeinde in Deutschland, die eine Sexsteuer als Sonderform der Vergnügungssteuer erhebt. Wie der Kölner Stadtanzeiger heute berichtet, rechnet der Kämmerer für das Jahr 2007 mit Einnahmen in Höhe von € 750.000,00. Die Stadt hatte für jeden Raum monatlich € 150,00 zugrundegelegt. Unabhängig von der Art und Häufigkeit der Nutzung …

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Veröffentlicht am: 20. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Rechtsschutz: Wie die HUK die Dinge sieht…

Eine Rechtsschutzversicherung hat sicherlich ihre Vorteile. Aber dann und wann kann man sich über die dortigen Sachbearbeiter richtig ärgern. Mich suchte ein Ehepaar auf. Beide waren bei einem Unfall verletzt worden; der PKW des Ehemannes ist ein technischer Totalschaden. Die Beweislage ist äußerst unübersichtlich. Ich lege also jeweils eine Akte an und bitte die HUK …

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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Ein schönes neues Handy zu Weihnachten? Vorsicht beim Seitensprung…

Wer Anlass zur Annahme hat, dass die eigenen Treueschwüren und Treuebekundungen vielleicht nicht ganz ernst genommen werden, wie sie sollten, der möge sich nicht unbedingt über ein Handy zu Weihnachten freuen. Denn Handies, genauer genommen, die Funkzelle in der sich das Handy befindet, können über spezielle Dienstleister bis etwa 250 Meter genau geortet werden. Dazu …

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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Verfassungsbeschwerde gegen Mehrwertsteuer bei Familien blieb ohne Erfolg

Eigentlich wirtschaftlich überzeugend: Die Eltern von sechs Kinder meinten, von der Erhöhung der Mehrwertsteuer mehr belastet zu sein als Kinderlose. Die Eltern sahen darin das Prinzip der Steuergerechtigkeit verletzt. In letzter Instanz hatte über die Frage der Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.

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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Geschenke umtauschen nach Weihnachten?

Das passiert häufig: Ein Geschenk gefällt dem Beschenkten nun gar nicht oder schlimmer, er ist über das Präsent verärgert und beleidigt. Was tun nach Weihnachten? Erneut die Innenstädte und Einkaufscentren bevölkern und fleißig umtauschen. Was viele nicht wissen, ein grundsätzliches Umtauschrecht gibt es gar nicht. Es gilt der Grundsatz, Verträge sind bindend.

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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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