Personalrat: Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung nach TVÖD
Dem Personalrat steht nach dem rheinland-pfälzischen Landespersonalvertretungsgesetz bei der Einstellung nicht nur bei der Festlegung der Entgeltgruppe des neuen Mitarbeiters, sondern auch bei der Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe nach § 16 Abs. 2 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ein Mitbestimmungsrecht zu. Dies entschied die 5. Kammer (Fachkammer für Landespersonalvertretungsssachen) des Verwaltungsgerichts …
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Veröffentlicht am: 1. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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