LG Frankfurt: Noch eine Entscheidung zu Pornoseiten (Youporn) im Internet und es traf Arcor..
In der letzten Woche hatte der BGH entschieden, welche Systeme zur Überprüfung des Alters der Nutzer von Seiten mit pornographischen Inhalten zulässig sind. blog.juracity.de hatte entsprechend berichtet. Nun hatte sich das LG Frankfurt (2-06 O 477/07) ebenfalls mit Seiten mit pornographischem Inhalt zu beschäftigen. Und es ging um den Telefon- und Internetprovider Arcor.
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Veröffentlicht am: 22. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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