BSG Urteil: Abfindung ist unschädlich für die Familienversicherung
Für viele gesetzlich Krankenversicherte ist es der Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Familienversicherung. Wenn das regelmäßige Einkommen des Ehegatten und der Kinder monatlich € 350,00 nicht übersteigt, werden diese beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung des Mitglieds mitversichert. Ein schöner und geldwerter Vorteil im Vergleich zu den privaten Krankenversicherung. Was aber passiert, wenn der Ehegatte …
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Veröffentlicht am: 22. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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