Kündigung – was tun? Ruhe bewahren, Checkliste beachten
Viele Arbeitnehmer empfinden Ohnmacht, wenn sie eine Kündigung erhalten. Manchmal liegt es daran, dass man nicht zum auf Rosen gebetteten Teil der Bevölkerung gehört. Keine Rechtschutzversicherung, keine Gewerkschaft, kein Geld. Nach Erhalt derKündigung des Arbeitsvertrages sollte ein gekündigter Arbeitnehmer folgendes prüfen und beachten: 1. Wenn Klage angedacht ist: Ablauf der Klagefrist (§ 4 KSchG drei …
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Veröffentlicht am: 22. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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