Zeitarbeit: Gleiches Gehalt auch bei Fehlen eines Tarifvertrags im Arbeitsvertrag
so das Bundesarbeitsgericht in einer gestern ergangenen Entscheidung. Seit dem 1. Januar 2003 gilt nach § 9 Nr. 2, § 10 Abs. 4 AÜG für Zeitarbeitsfirmen im Bereich der Leiharbeit ein Diskriminierungsverbot (sog. „Equal-Pay-Gebot“). Nach dem Equal-Pay-Gebot ist ein Arbeitgeber, der bei ihm angestellte Arbeitnehmer an andere Unternehmen verleiht, verpflichtet, diesen dieselbe Vergütung zu zahlen, …
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Veröffentlicht am: 20. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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