Bremer Studienkontengesetz verfassungswidrig?
Das Bremer Studienkontengesetz sieht für Studenten mit Hauptwohnsitz in Bremen ein sog. Studienguthaben von 14 Semestern vor. Auswärtige Studenten erhalten lediglich ein Guthaben von 2 Semestern. Das Gesetz sieht weiter vor, dass nach Verbrauch des Guthabens Studiengebühren in Höhe von € 500,00 je Semester zu zahlen sind. Verfassungsgemäß, fragte sich das VG Bremen.
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):


