Pfändungsfreigrenzen
Die Pfändungsfreigrenzen bleiben bis 30. Juni 2009 unverändert (JuracityBlog berichtete). Pfändungsfreigrenzen bestimmen, in welcher Höhe eine Forderung eines Schuldners unpfändbar ist. Sie sollen dem Schuldner eine eigenes Existenzminimum sichern. In einer Verordnung vom 22. Januar 2007
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 19. September, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):


