OLG Düsseldorf: Freizeitradfahrer brauchen keinen Helm
Das OLG Düsseldorf (Az.: I-1 U 182/06) hatte sich im Frühjahr mit der Frage befasst, ob Rennradfahrer einen Helm tragen müssen, um sich nicht im Falle von Kopfverletzungen des Einwandes des Mitverschuldens ausgesetzt zu sehen. Ja, es gilt „Helmpflicht“ für Rennradfahrer wurde damals entschieden. Juracity.de hatte ausführlich über diese Entscheidung berichtet. Nun hatte das gleiche …
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Veröffentlicht am: 19. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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