Beamtenrecht: Dienstunfähig ohne krank zu sein?
Das OVG Lüneburg setzt sich in seinem Beschluss vom 06.09.2007 – 5 ME 236/07 – mit der Frage auseinander, ob es für die vorzeitige Versetzung eines Beamten in den Ruhestand der amtsärztlichen Festellung einer Erkrankung im medizinischen Sinne und der Feststellung der Dienstunfähigkeit bedarf.
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Veröffentlicht am: 19. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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