Anfechtung der ersten juristische Staatsprüfung – doch reformatio in peius möglich?
das scheint sich aus dem Beschluss des OVG Niedersachsen vom 27.8.2007 (Aktenzeichen 2 LA 1208/06) zu ergeben. Die Jurastudentin hatte sich in 2001 zur Prüfung gemeldet. Die in den schriftlichen Aufsichtsarbeiten erreichte Punktzahl genügte nicht für die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Nachdem ihr Widerspruchsverfahren erfolglos geblieben war, erhob sie Klage vom dem VG Hannover (Aktenzeichen …
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Veröffentlicht am: 6. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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