Hartz IV: € 1.100,00 für Wohnungserstausstattung
Steht völlig mittellosen Beziehern von Arbeitslosengeld etwas zu, wenn sie eine Wohnung beziehen wollen und auch über keine Möbel und Einrichtungsgegenstände verfügen ? Mit dieser Frage hat sich das Landessozialgericht Sachsen – Anhalt (Az.: L 2 B 261/06 AS ER) beschäftigt.
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Veröffentlicht am: 27. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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zu diesem Themen stehen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte am Sonntag um 16 Uhr auf der Veranstaltung „Generation.Brühl.Infotag“ im Rahmen der Initiative „Ab in die Mitte“ im Ramada Hotel Brühl Rede und Antwort. Es geht dabei um die pflegenden Angehörigen und deren Rechte, vor allem zur Frage: „Haften Kinder für Ihre Eltern?“ und „Pflegegeld abgelehnt – … 

