Geburtsschaden: 250.000 Euro
Schmerzensgeld für Fehler von zwei Gynäkologen bei einer Entbindung. Das Landgericht Freiburg (Urteil vom 03.08.2007 – Aktenzeichen 5 O 10/05) hat in einem Arzthaftungsprozeß die beiden Ärzte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an ein durch die Geburt geistig und körperlich geschädigtes Kind in Höhe von
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Veröffentlicht am: 24. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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zu diesem Themen stehen unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte am Sonntag um 16 Uhr auf der Veranstaltung „Generation.Brühl.Infotag“ im Rahmen der Initiative „Ab in die Mitte“ im Ramada Hotel Brühl Rede und Antwort. Es geht dabei um die pflegenden Angehörigen und deren Rechte, vor allem zur Frage: „Haften Kinder für Ihre Eltern?“ und „Pflegegeld abgelehnt – … 



