VG Arnsberg: Nicht jeder darf auf das Gymnasium
entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg (10 L 553/07) in einem Eilverfahren. Ein Junge aus Westfalen hatte am Ende seiner Grundschulzeit keine Grundschulempfehlung für das Gymnasium erhalten. Nach einem Prognoseunterricht lehnte das Schulamt den Besuch des Gymnasiums ebenfalls ab.
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Veröffentlicht am: 23. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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