AG München: Venezianischer Spiegel im Bad geht gar nicht
Das Amtsgericht München (Az.: 473 C 18682/06) hatte sich mit einem interessanten Sachverhalt zu beschäftigen. Drei Studenten mieteten sich bei einer älteren Dame ein. Im Badezimmer hatte einer der Studenten dann im Januar 2006 festgestellt, dass der Spiegel offensichtlich durchsichtig war. Das wollten die Studenten aufgeklärt sehen und alamierten die Polizei.
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Veröffentlicht am: 16. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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