4000 Franken: Die Bedienung Schweizer Parkuhren ist doch keine Hexerei
Parkknöllchen und eine Tour durch alle Schweizer Instanzen: Da hatte ein Schweizer in der Schweiz zwar den Parkscheinautomaten mit Franken und Rappen gefüttert, aber die falsche Parkfeldnummer eingegeben. Hierfür sollte der Mann 40 Franken zahlen. Gegen den Bußgeldbescheid ist er vor das zuständige Landgericht Uri gezogen und wurde entsprechend verurteilt. Der Mann zog weiter und …
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Veröffentlicht am: 16. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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