Versetzung? 270 Kilometer Entfernung? Mache ich nicht …
sagte sich eine Mitarbeiterin eines hessischen Handelsunternehmens, das während der Elternzeit der Mitarbeiterin seinen Sitz ins 270 km entfernte Ruhrgebiet verlegt hatte. Als die spätere Klägerin aus der Elternzeit zurückkam, wurde ihr dort ein Job angeboten. Als die Rückkehrerin diesen wegen der Entfernung ablehnte, zahlte die Firma ihr einfach kein Gehalt mehr. Zu Unrecht, wie …
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Veröffentlicht am: 13. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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