Weiterhin keine Sozialabgaben auf Betriebsrentenbeiträge
Wer bisher bis zu 4 % seines Bruttomonatsgehaltes über den Arbeitgeber im Wege der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzahlte, war gut bedient. Auf die Beiträge fielen weder Steuer- noch Sozialversicherungsabgaben an. Je nach Steuersatz sparte dies etwa 50 %. Also volle Leistung zum halben Preis. Das sollte sich 2008 ändern.
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Veröffentlicht am: 3. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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