Anwaltsgebühren: Schock nach dem Kammertermin: 27532 Euro?
und dabei glaubte der Kläger schon, mit der Abfindung in Höhe von 25000 Euro ein gutes Geschäft mit der Klage gemacht zu haben, denn er hat keine Rechtsschutzversicherung. Klar, deswegen fahren Anwälte auch so schicke Autos. Anwälte können es kaum glauben, Mandanten schon. Laien sind immer wieder über die Höhe schockiert,
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 12. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




