Familienstreit via Internet
Wer seine Meinung über die liebe Verwandtschaft kundtun möchte, sollte dafür wie gewohnt das große Familienfest nutzen. Im Internet hingegen sollte man mit seiner Meinung hinter dem Berg halten. Denn die Verunglimpfung von Angehörigen im Internet ist weiterhin unzulässig.
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Veröffentlicht am: 9. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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