Familienstreit via Internet

Wer seine Meinung über die liebe Verwandtschaft kundtun möchte, sollte dafür wie gewohnt das große Familienfest nutzen. Im Internet hingegen sollte man mit seiner Meinung hinter dem Berg halten. Denn die Verunglimpfung von Angehörigen im Internet ist weiterhin unzulässig.

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Veröffentlicht am: 9. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Golf keine Kampfsportart!

So sieht es jedenfalls das OLG Hamm (6 U 179/96, im Anschluss an OLG Nürnberg, 2 U 816/90), denn anders als bei den klassischen Kampfsportarten sind beim Golfspiel leichte Regelverletzungen infolge typischer sportlicher Härte nicht hinzunehmen. Vielmehr darf jeder Spieler auf die volle Regeleinhaltung vertrauen und hat im Gegenzug für eigene Regelverletzungen einzustehen. Gerade bei …

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Veröffentlicht am: 9. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Diskriminierung kostet L´Oreal 30.000 Euro – Angestellte sogar Haft

Strafgeld. Zu dieser Summe wurde das Kosmetikunternehmen durch ein Pariser Berufungsgericht wegen Rassendiskriminierung verurteilt, weil es für eine Produktpräsentation nur “weisse” Models geordert haben soll. Das Gerichtsverfahren betrifft einen Vorgang aus dem Jahre 2000, als Garnier, eine Tochter des Kosmetikkonzerns L´Oreal, den Personaldienstleister Adecco

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Veröffentlicht am: 9. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Tattoos: Tätowierung und Arbeitsplatz – Einstellung, Abmahnung und Kündigung

Da im Beitrag auf Bild.T-Online.de aus Gründen, die in der Natur der Sache liegen, keine Urteile genannt werden, halte ich es für sinnvoll, diese hier nachzuliefern. Einige Gerichte haben sich mit Tätowierungen (sog. Tattos) sogar ausdrücklich beschäftigt, allerdings vornehmlich im öffentlichen Dienst: Großflächige Tätowierungen auf den Unterarmen allein sind kein Grund, die persönliche Eignung für …

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Veröffentlicht am: 9. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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Parteivernehmung? Der tägliche Verstoß gegen das rechtliche Gehör

Wer regelmässig zu Gericht geht, weiss es: An vielen Gerichten wird der Sachverhalt allein aus den Schriftsätzen der Parteien geschöpft, die Vernehmung von Zeugen ist selbst bei Erheblichkeit und entsprechenden Beweisantritten eine Ausnahme, Anträge auf Parteivernehmung lösen allenfalls ein müdes Lächeln aus. Jaja, der Europäische Gerichtshof für die Menschenrecht … Was wie ein Bericht aus …

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Veröffentlicht am: 9. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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