Spickmich & Co. II: LG Köln zu Lehrerbewertungsportalen
Das Rheinland erweist sich wieder als Hort der Toleranz, könnte man meinen, wenn man den Beitrag bei Beck-Online oberflächlich liest. Danach hat das Landgericht Köln in einer Verhandlung über eine einstweilige Verfügung die normalen Bewertungskriterien wie “sexy” “cool und witzig” sowie menschlich für unkritisch angesehen. Lediglich Schmähkritik sei verboten. Damit liegt die Entscheidung aber auf …
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Veröffentlicht am: 28. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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