Gewerkschaft: E-Mail für Dich
Eine Gewerkschaft darf – ohne Genehmigung -keine 3000 E-Mails auf dienstliche E-Mailadressen eines Unternehmens versenden, um die dort beschäftigten Arbeitnehmer zu informieren, entschied das Arbeitsgericht Frankfurt (ArbG Frankfurt, Urteil vom 26.04.2007 – Aktenzeichen 11 GA 60/07). Die Entscheidung erging allerdings in einem Eilverfahren
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Veröffentlicht am: 30. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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