BGH: Urteil zum Unfalltarif bei Mietwagen
Der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 36/06) hat Unfallgeschädigte verpflichtet, statt eines Unfallersatztarifes einen günstigeren Normaltarif für einen Mietwagen zu wählen. Auf das Urteil hat der Auto- und Reiseclub Deutschland hingewiesen.
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Veröffentlicht am: 14. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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