Urteil: Beamter hat Anspruch auf Viagrakostenersatz
So entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz in einem heute veröffentlichten Urteil. Dies teilt der Nachrichtendienst PR – Inside unter Berufung auf eine ddp – Mitteilung mit. Nach der Entscheidung des Gerichts darf einem Bundesbeamten nicht generell die Beihilfe für den Kauf des beliebten Potenzsteigerers Viagra verweigert werden.
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Veröffentlicht am: 9. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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