Urteil: Renovierungslärm begründet keinen Schmerzensgeldanspruch
Für Lärmbelästigung durch Renovierungsarbeiten gibt es nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Az: 172 C 41295/04) kein Schmerzensgeld. Dies berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Im entschiedenen Fall fehlte es nach Ansicht des Gerichts am Vorsatz. Grundsätzlich sind dem Vermieter Modernisierungsmaßnahmen erlaubt, so das Münchener Gericht. Dies bedeute für die Mieter, dass die damit verbundenen Lärmbelästigungen hinzunehmen …
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Veröffentlicht am: 9. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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