Nur zumutbare Überprüfung auf Urheberrechtsverletzungen
Betreiber sogenannter “Usenet”-Server müssen die auf ihren Rechnern eingestellten Inhalte nur in zumutbarer Art und Weise auf eine mögliche Verletzung von Urheberrechten Dritter untersuchen. Dies hat das Landgericht München I (Urteil. v. 19.04.2007, Az.: 7 O 3950/07 – noch nicht rechtskräftig!) entschieden und damit den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch Sony BMG Music …
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Veröffentlicht am: 20. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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