OVG Koblenz: Fahrtenbuchandrohung rechtmäßig
So entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz mit Beschluss vom 19.02.2007 – Aktenzeichen 7 B 11420/06 – und wies die Klage der Betroffenen gegen die Gebührenfestsetzung der Stadt Pirmasens wegen Androhung einer Fahrtenbuchauflage ab. Die Klägerin wehrte sich gegen die Gebührenfestsetzung in Höhe von 10,20 €, die die Stadt Pirmasens als Verwaltungsgebühr für die Androhung der Fahrtenbuchauflage …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 30. März, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):



