Kein generelles Rauchverbot in der Kantine des Landgerichts Mönchengladbach
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit seinem am 22.02.2007 bekanntgegebenen Urteil (gerichtliches Aktenzeichen: 3 K 3344/06) die Klage eines Rechtsanwalts auf den Erlass eines generellen Rauchverbots in der Kantine des Landgerichts Mönchengladbach abgewiesen.
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Veröffentlicht am: 23. Februar, 2007 von RA Michael W. Felser
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